Allgemeine Reisebedingungen
 
 
1. Abschluss des Reisevertrags
 
Auf Anfrage erstellt in2tours.com, fortan in2tours (stellvertretend Viajes Fabisa SL) dem Kunden ein persönliches Reiseangebot. Das Reiseangebot von in2tours ist unverbindlich, und es entstehen in2tours und dem Kunden daraus keinerlei Verpflichtungen. Die auf der Webseite und anderen Werbemitteln von in2tours angegebenen Dienstleistungen stellen kein bindendes Angebot zum Vertragsabschluß da. Preisangaben sind entweder Richtpreise oder Preise die saisonbedingten Schwankungen unterliegen; daher sollten diese Preise nur zur Orientierung dienen. Den definitiven Reisepreis, den Sie im Falle einer Bestätigung der Reise bezahlen müssen, finden Sie auf Ihrem persönlichen Reiseangbot. Sollte Ihre Rückbestätigung in der genannten Zeitspanne nicht bei uns eingegangen sein, kann die Reise jederzeit ohne weitere Absprache storniert werden. Mit der Bestätigung des Angebots (Reiseanmeldung), erteilt der Kunde in2tours den verbindlichen Auftrag zur Buchung des gewünschten Pauschalarrangements, bzw. der gewünschten Einzelleistung anderer Veranstalter od. anderer Leistungsträger. Die Reiseanmeldung des Kunden kann mündlich, schriftlich, telefonisch per Fax. od. auf elektronischem Weg per E-Mail od. Webseite erfolgen. Der Reisevertrag betreffend der Pauschalreise von in2tours kommt zustande, sobald in2tours die Buchung an den Kunden Rückbestätigt hat. Die Anmeldeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
 
2. Bezahlung
 
Sobald Sie von in2tours das unverbindliche Angebot auf Ihre Anfrage erhalten haben, sollten Sie uns so schnell wie möglich Bescheid geben, wenn Sie die Reise bestätigen möchten. Die Verfügbarkeit von Hotelzimmern und Startzeiten kann sich jederzeit ändern, deshalb kann ein Reiseangebot nicht über einen längeren Zeitraum garantiert werden.
Die tatsächliche Dauer der Verfügbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Voraus meist nicht ermittelt werden können (saisonale Verfügbarkeit von Hotelzimmern, Zusatleistungen, Mietwagen etc.) Nachdem Sie Ihre Reise bestätigt haben, bekommen Sie von uns bereits Voucher für alle Leistungen und eine Rechnung elektronisch (per E-Mail) zugesandt. Zu diesem Zeitpunkt wird eine Anzahlung, in der Regel 25% (auf volle Euro aufgerundet) des Gesamtpreises, fällig. Der genaue Anzahlungsbetrag ist auf der Rechnung, die wir Ihnen zusammen mit der Bestätigung zusenden, zu finden. Bitte beachten Sie, dass wir keine definitive Reservierung für Sie vornehmen können, solange keine Anzahlung geleistet wurde. 
Sollte Ihre Rückbestätigung und Anzahlung nicht in der genannten Zeitspanne bei uns eingegangen sein, kann die Reservierung jederzeit ohne weitere Rücksprache annulliert werden. Die verbleibenden 75% der Gesamtkosten können bis zu 20 Tagen vor Reiseantritt, oder falls speziell erwähnt, bis zu dem im Reiseangebot angegebenen Datum bezahlt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reservierungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt getätigt werden. In diesem Fall sind für eine Bestätigung 100 % der Gesamtbuchungskosten fällig.
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmodalitäten:
§ Per Banküberweisung. Die Bankverbindungen finden Sie auf Ihrer Rechnung (Bitte bedenken Sie, dass sie unter Verwendung der IBAN Nummer und des BIC Codes, erhebliche Kosten für Überweisungen im internationalen Zahlungsverkehr sparen können
 
Per Kreditkarte: Visa und Mastercard (Bei dieser Zahlungsart werden zusätzlich 1.9% Kreditkartenkommission berechnet)
 
3. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren
                                                                                                                                        
Sie sind jederzeit dazu berechtigt Ihre Reise zu stornieren, bzw. Umbuchungen vornehmen zu lassen. Für Umbuchungen im Hinblick auf Reisetermin, Unterkunft, Mietwagen, zusatzleistungen wird eine Bearbeitungs-pauschale von Euro 20.- pro Person erhoben. Sollte der Kunde die Reise annullieren oder sie nicht antreten, so ist in2tours dazu berechtigt eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung wird wie folgt pauschaliert:
 
Bis zum 20. Tag vor Anreise 25% des Gesamtpreises, vom 19. Tag bis zum 2. Tag vor Anreise 75% des Gesamtpreises und ab dem 1. Tag vor Anreise 100% des Gesamtpreises. Weiterhin können auch etwaige Überweisungs- und/oder Zahlungsgebühren, gemäß denen, vom Kunden gewählter Zahlungsmodalitäten, einbehalten werden. Diese werden allerdings nur dann berechnet, wenn diese Kosten auch tatsächlich bei uns anfallen.
 
4. Reise-Versicherungen
 
Eine Reiserücktrittskosten Versicherung, ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, direkt über unsere Webseite (in2tours.com), eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV), sowie allgem. Reiseversicherungen abzuschließen. Bitte sehen Sie hierzu „Reiseversicherungen“. Wenn Sie bei Bestätigung Ihrer Reise angeben, dass Sie eine Reiserücktrittskosten Versicherung abschliessen möchten, dann buchen wir für Sie ebenfalls gerne diese Versicherung und nehmen Sie mit auf Ihre Gesamtrechnung.
 
5. Leistungen
 
Die Leistungserbringung von in2tours die vertraglich vereinbart ist, resultiert aus den Angeboten/ Leistungsbeschreibungen, der Webseite, bzw. den Prospekten, und die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung, bzw. Vouchern und Rechnung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch in2tours.
 
6. Gewährleistung – Haftung
 
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. In2tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. In2tours kann Abhilfe in der Weise schaffen, das eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, die Mängel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um diesem die Gelegenheit zu geben, sofortige Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, muss der Kunde den Mangel sofort bei in2tours anzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er insoweit mit Minderungs- oder vertraglichen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn in2tours keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde in2tours hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von in2tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
 
7. Beschränkung der Haftung
 
Da wir als Vermittler für verschiedene Fremdleistung tätig sind, haften wir nicht für Fremdleistungs-störungen im Zusammenhang mit dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des entsprechenden Unternehmens. Zusatzleitungen, Hotels, Mietwagen und die Beförderung durch Bus-, Bahn-, Boots- und Taxiunternehmen sind grundsätzlich vermittelte Fremdleistungen. Eine Garantie für die ordnungsgemäße Erbringung, dieser Leistungen kann nicht übernommen werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit ausgeschlossen, als Aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Vorraussetzungen ausgeschlossen ist.
 
8. Ausschluss von Ansprüchen-Verjährung
 
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, in2tours gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche, gegen in2tours, nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Ansprüche geltend gemacht wurden. Bei schwebenden Verhandlungen über Ansprüche oder sie begründende Umstände ist die Verjährung gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 
9. Gerichtsstand
 
Palma de Mallorca
 
10. Veranstalter
 
Viajes Fabisa S.L. BAL 489
C/Convent dels Caputxins, 11, 1A
07002 Palma de Mallorca
Baleares/Spain